Statement/Anmerkungen des AGCPC-Vorstands zur Umsetzung des neuen Zervixkarzinomscreenings 2020

Liebe Kollegen,

in der Beschlussfassung des G-BA (November 2018) zur Organisation des Zervixkarzinomscreenings ab 1. Januar 2020 sowie den „Tragenden Gründen“ und der kürzlich von der KBV Berlin verabschiedeten Qualitätssicherungs-vereinbarung Abklärungskolposkopie werden die Voraussetzungen für die Qualifizierung zur Durchführung der Abklärungskolposkopie beschrieben. Aus unseren Erfahrungen der letzten Wochen wird ersichtlich, dass die regionalen Kassenärztlichen Vereinigungen die Umsetzung dieser Stellungnahmen und Vereinbarungen unterschiedlich interpretieren. In der folgenden Stellungnahme des Vorstands der AGCPC zur Umsetzung dieses GBA-Beschlusses und der Qualitätssicherungsvereinbarung wollen wir mögliche strittige Punkte aufgreifen um eine Harmonisierung der Zulassungsverfahren zu erreichen.

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