Das Kolposkopiediplom und Dysplasiesprechstunden / Dysplasieeinheiten – nach AGCPC und DKG Zertifizierung Übersicht
Inauguriert durch die Arbeitsgemeinschaft für Zervixpathologie und Kolposkopie in Deutschland, 2004.
Selbstverständlich sind das Kolposkopiediplom und alle weiteren Zertifizierungen freiwillig und ohne Zwang. Jeder kann seine bisheriges Vorgehen ohne zusätzliche Qualifizierungsmaßnahmen fortsetzen.
Der Vorstand der AG hat eine Kommission zur Zertifizierung von Kolposkopiekursen berufen. Leiter der Kommission ist J. Quaas, Stralsund (Organisation Kurssystem). Stellvertreterin M. Henes, Tübingen (Organisation Prüfungssystem). Weitere Mitglieder sind: V. Küppers, C. Scheungraber, Ch. Koßagk, G. Mehlhorn, O. Reich – Österreich, A. Kind – Schweiz.
Diese Kommission zeichnet seitens der AGCPC ebenso verantwortlich für die Zertifizierung von Dysplasiesprechstunden und Dysplasieeinheiten im Rahmen der Harmonisierung des AGCPC Zertifizierungssystems von Dysplasieeinrichtungen mit der Deutschen Krebsgesellschaft. Dementsprechend wurden Fachexperten geschult.
Auf Basis von durch die Europäische Gesellschaft für Kolposkopie erarbeiteten Core Competencies und Qualitätsindikatoren (EFC) pflegt die AGCPC ein Zertifizierungssystem von Dysplasieeinrichtungen seit 2004, dieses wurde mit der DKG harmonisiert. Im Oktober 2014 erfolgte eine Auftaktveranstaltung auf dem 60. Kongress der DGGG in München. Entsprechend werden in Deutschland seither Dysplasiesprechstunden und Dysplasieeinheiten einheitlich zertifiziert. Das Kolposkopiediplom ist davon unbetroffen.
Ziel ist die Anerkennung der an der Kolposkopie Interessierten. Ihnen wird somit ermöglicht, sich und Ihre Arbeit nach außen zu präsentieren. Management und Therapie von auffälligen Befunden im Rahmen der Krebsfrüherkennung am unteren weiblichen Genitale werden aufwendiger und differenzierter, Patienten fordern ihr Mitspracherecht bewusst ein. Diese positive Folge der öffentlichen Diskussion um Früherkennungsstrategien im Allgemeinen und an der Zervix im Besonderen erfordern Fachkenntnisse, Zeit und sinnvollen Umgang mit materiellen Resourcen. Somit sollen Diplom und Zertifizierung die Fortsetzung der Facharztausbildung über die ohnedies gesetzlich geforderte zertifizierte Fortbildung darstellen. Erst im Unkehrschluss wäre es an der Zeit, eine entsprechend nachgewiesene und qualitätsdokumentierte Leistung vor den Kassen anzuerkennen. Diese Forderung ist erhoben, kann aber nur mittels nachgewiesener Qualität und Notwendigkeit erfolgen. Grundlage hierfür sind Kolposkopiediplom und Zertifizierungen von Dysplasiepsrechstunde bzw. -einheiten.
Grundlage zur Zertifizierung ist der Erwerb des Kolposkopiediploms mittels Prüfung. Dieses Diplom ist für Deutschland und sich explizit für dieses Diplom interessierende Länder (z. Zeit Österreich & Schweiz) gültig. Entsprechend gelten die Prüfungsinhalte der Länder, in welchen die Kolposkopiediplomprüfung abgelegt wird. Es entspricht nicht einem Europäischen Kolposkopiediplom. Ein Europäisches Kolposkopiediplom ist in der Aufbauphase. Voraussetzung für unser Kolposkopiediplom ist die Teilnahme an durch die AG CPC empfohlenen vorbereitenden Kolposkopiekursen (Basiskurs & Fortgeschrittenenkurs). Zwischen der Teilnahme am Basiskurs und am Fortgeschrittenenkurs muss ein Abstand beider Kurse von mind. 6 Monaten liegen. Wegen der Corona-Situation war dieser Abstand von 2021 bis 2023 auf 4 Monate verkürzt. Zielgruppe ist der Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe sowie derentsprechende Assistenzarzt in Weiterbildung ab dem 2. Weiterbildungsjahr.
Basiskurse entsprechen den gemeinsam durch die AG CPC und den Berufsverband der Frauenärzte (BVF) zertifizierten und durch diese deutschlandweit angebotenen Kolposkopiekursen. 2015 erfolgte die Anerkennung der Basiskurse durch die Europäischen Gesellschaft für Kolposkopie (EFC), 2017 die der Fortgeschrittenenkurse.
Fortgeschrittenenkurse zum Kolposkopiediplom werden im Rahmen der regionalen Deutschen Tagungen für Zervixpathologie & Kolposkopie und der Jahrestagungen der AGCPC durchgeführt bzw. können diesen entsprechen.
Prüfungen zum Kolposkopiediplom werden zu den regionalen Tagungen und zu den 2-jährlich stattfindenden Jahrestagungen der AG-CPC angeboten und sind von den Kursveranstaltern Kursveranstaltern vor Kursgestaltung (z.B. Programmerstellung) mit den Prüfern der Arbeitsgruppe Kolposkopie des Vorstandes der AGCPC zu koordinieren. Die Prüfung zum Kolposkopiediplom muss am Ende des laufenden Fortgeschrittenenkurses in Präsenz stattfinden. Ein 2. kursunabhängiger Prüfungstermin ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Abnahme der Prüfung zum Kolposkopiediplom kann durch die AGCPC finanziell unterstützt werden: Kostenübernahme der Hotelübernachtungen von bis zu maximal 2 Nächten und der Reisekosten von 1-2 Prüfern.
Dysplasiesprechstunden und Dysplasieeinheiten erfüllen alle Anforderungen der Diagnostik und Therapie intraepithelialer Neoplasien des unteren Genitaltraktes der Frau entsprechend Kriterienkatalog (Erhebungsbogen). Beide müssen für die Betreuung invasiver Karzinome eine Kooperation mit einem Gynäkologischen Krebszentrum nachweisen und darstellbar leben (Teilnahme an Tumorkonferenzen).
Anmerkungen zur Zertifizierung von Dysplasiesprechstunden und Dysplasieeinheiten unter Corona-Bedingungen:
Aufgrund des COVID-bedingten teilweisen Ausfalls von Prüfungsmöglichkeiten, ist im Auditjahr 2022 als Nachweis für das Kolposkopiediplom die bestätigte Teilnahme an den entsprechenden Kursen im Jahr 2021 ausreichend. Der Nachweis der bestandenen Prüfung zum Kolposkopiediplom muss innerhalb von 18 Monaten nach Zertifizierung bei OnkoZert nachgewiesen werden. Bei nicht erfolgtem Nachweis wird das Zertifikat ausgesetzt.
Dysplasiesprechstunden müssen pro Jahr mindestens 100 dokumentierte Differentialkolposkopien abnormer Befunde mit 30 dokumentierten histologisch gesicherten Fällen intraepithelialer Neoplasien/Karzinome nachweisen. Die Dokumentation aller Fälle ist mittels Kopie nachzuweisen. Die durchgeführten Differentialkolposkopie sind mindestens mittels Skizze nachzuweisen.
Die Zertifizierung von Dysplasiesprechstunden ist personengebunden und gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Dysplasieeinheiten müssen pro Jahr zumindest 300 dokumentierte Differentialkolposkopien, davon mindestens 100 pro Untersucher und zusätzlich zu Standardausstattungen auf dem Gebiet der operativen Techniken, insbesondere der Elektro – und Laserchirurgie, spezialisierte onkologische Therapieoptionen (z.B. laparoskopische OP-Techniken, Vulvektomien etc.) anbieten und praktizieren (ggf. im Rahmen von Kooperationen). Im kolposkopischen Untersuchungsgut einer Dyslasieeinheit müssen sich pro Jahr zumindest 150 dokumentierte Fälle von histologisch gesicherten genitalen Dysplasien oder Karzinomen befinden, davon 50 je Untersucher. In der Dysplasieeinheit müssen pro Jahr 100 operative Behandlungen (Exzisionen) genitaler Dysplasien nachgewiesen werden.
Dysplasieeinheiten müssen Fortbildungen (z.B. Fortbildungsreihen – z.B. Kurse) und praktische Weiterbildungen (z. B. Assistentenausbildung, kontinuierliche Hospitationen) nachweisen sowie wissenschaftlich aktiv sein (z.B. Studienbeteiligung).
Im Rahmen der Qualitätskontrolle müssen Dysplasieeinheiten ihre Fälle wie in Dysplasiesprechstunden dokumentieren (s.o.) und jährlich die im Erhebungsbogen erfassten Kennzahlen melden.
Die Zertifizierungen von Dysplasieeinheiten erfolgt nach erfolgreichem Audit vor Ort und ist an die Einrichtung sowie die im Zertifikat aufgeführten Ärzte gebunden. Sie gilt für einen Zeitraum von 3 Jahren.
Die administrative Betreuung erfolgt über OnkoZert. OnkoZert ist ein unabhängiges Institut, das im Auftrag der DKG das Zertifizierungssystem zur Überprüfung von Organkrebszentren und Onkologischen Zentren gemäß den entsprechenden fachlichen Anforderungen betreut.
Allgemeiner Hinweis zur Einreichung der Erhebungsbögen:
Anträge zur Zertifizierung von Dysplasie-Einheiten werden direkt über OnkoZert bearbeitet.
Anträge zur Zertifizierung von Dysplasie-Sprechstunden werden über das Stralsunder Büro der AGCPC bearbeitet.
Bitte zunächst den Erhebungsbogen und das Datenblatt ausfüllen und ohne weitere Unterlagen bei der entsprechenden Bearbeitungsstelle einreichen.
Beides finden Sie unter: Onkozert (Absatz Dysplasiesprechstunden, Dysplasieeinheiten).
Eine Übersicht über bereits zertifizierte Dysplasiesprechstunden bzw. Dysplasieeinheiten finden Sie unter: www.dysplasieportal.de.